Objektart
Adresse
Objektdaten
Details
Dieses ca. 520 m² große, baureife und erschlossene Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung eines individuellen Neubauprojekts. Der ehemalige Gebäudebestand wurde bereits entfernt, sodass Sie unmittelbar mit der Planung Ihres Bauvorhabens beginnen können.
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht eine offene Bauweise, zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,4 sowie eine GFZ von 0,6 vor. Daraus ergibt sich rechnerisch eine zulässige Geschossfläche von rund 312 m². Je nach Grundrissgestaltung kann daraus eine Wohnfläche von ca. 250 m² entstehen. Ein Dachgeschoss kann - vorbehaltlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit und behördlichen Genehmigung - zusätzlichen Nutzungsspielraum bieten.
Ob großzügiges Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaus oder - je nach Planung und Genehmigung - ein kleineres Mehrfamilienhaus mit etwa drei bis vier Wohneinheiten: Das Grundstück eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Eigennutzer, Bauträger und Investoren.
Der gewachsene Baumbestand verleiht dem Grundstück eine angenehme Atmosphäre und bietet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für den Außenbereich.
Das Grundstück befindet sich in einer gewachsenen und attraktiven Wohnlage von Bietigheim-Bissingen. Die Umgebung ist geprägt von einem angenehmen Wohnumfeld, kurzen Wegen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie einer guten Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeitangeboten.
Die Mikrolage überzeugt durch die Kombination aus ruhiger Umgebung und der Nähe zur vielfältigen Infrastruktur der Stadt. Gleichzeitig bieten die umliegenden Grün- und Erholungsbereiche einen hohen Freizeitwert.
Dank der sehr guten regionalen Anbindung sind Ludwigsburg, Stuttgart und weitere wichtige Wirtschaftsstandorte der Region schnell erreichbar. Die gefragte Lagequalität macht den Standort besonders interessant für Eigennutzer und Investoren.
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages fällt eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem beurkundeten Kaufpreis an.
Die Provision ist vom Käufer zu zahlen und mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Die Maklerprovision wird in gleicher Höhe auch vom Verkäufer erhoben (§ 656c BGB).
Die in diesem Exposé enthaltenen Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir Karten von Google angezeigt werden. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Google (https://policies.google.com/privacy).
Ich bin einverstanden